Ab wann muss ich rundfunkbeiträge zählen
Unter bestimmten Umständen können Sie sich auch befreien lassen. Hier lesen Sie weitere Informationen zur Befreiung. Sind Sie volljährig, sind Sie als Wohnungsinhaber grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, sich anzumelden. Dabei genügt es, wenn eine Person, die in der Wohnung lebt, sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Die Anmeldung erfolgt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio früher GEZ. Die Anschrift lautet:. Der Beitragsservice bestätigt die Abmeldung. Die Beitragspflicht endet dann mit dem Ablauf des Monats, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung angezeigt worden ist. Als Beitragszahler tragen Sie die Beweislast für den Zugang der Abmeldung beim Beitragsservice. Sie können auch das online Formular für die Abmeldung direkt beim Beitragsservice nutzen. Wir empfehlen Ihnen aber, die Abmeldung möglichst per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Eingang beim Beitragsservice nachweisen zu können. Achten Sie darauf, dass Sie eine Abmeldebestätigung des Beitragsservice bekommen.
Ab wann zahle ich Rundfunkbeiträge?
Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das passiert jedoch nicht automatisch, sondern muss beim Beitragsservice beantragt und der Bezug der Leistung muss nachgewiesen werden. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält Daten von den Einwohnermeldeämtern, die er mit seinen eigenen Datensätzen abgleicht. Wenn Sie wegen eines solchen Meldedatenabgleichs ein Schreiben zum Rundfunkbeitrag erhalten, sollten Sie darauf reagieren. Die Frist beträgt zwei Wochen, anderenfalls erfolgt die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag automatisch. Wohnen sogenannte Vollzahler und von der Zahlung des Rundfunkbeitrags Befreite in einer Wohnung zusammen, dann müssen diejenigen, die nicht befreit sind, den Beitrag unter sich aufteilen. Man kann die Wohnung nicht auf die befreite Person anmelden. Solange auch nur eine Person in der Wohnung übrig bleibt, die nicht befreit werden kann, muss für die Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden.
| Rundfunkbeiträge: Ab welchem Alter? | Unter bestimmten Umständen können Sie sich auch befreien lassen. Hier lesen Sie weitere Informationen zur Befreiung. |
| Beginn der Rundfunkbeiträge-Zahlung | Stand: Von: Carolin Gehrmann. |
| Wann muss ich Rundfunkbeiträge zahlen? | Doch es gibt Ausnahmen. Wir erklären, wann Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. |
Rundfunkbeiträge: Ab welchem Alter?
In erster Linie betrifft dies Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkung Fernsehprogramme oder Hörfunk nicht wahrnehmen können. Gut zu wissen: Wer Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann sich befreien lassen. Achtung: In Sachen BAföG herrscht hier oft Verwirrung! Die Möglichkeit zur Befreiung gibt es nur für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG. Was landläufig Aufstiegs- oder Meister-BAföG genannt wird, sind Leistungen aus dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz — und dafür gibt es keine GEZ-Befreiung. Stipendiaten , etwa Erasmus-Studenten, und Leute im Freiwilligen Sozialen Jahr sind grundsätzlich beitragspflichtig. Ob Umzug mit Hund, ins Ausland oder die erste eigene Wohnung — mit den kostenlosen und individuellen Umzugs-Checklisten behalten Sie Ihre Aufgaben stets im Blick. Haken Sie Erledigtes zu jeder Zeit und von jedem Ort einfach via Smartphone ab und lassen Sie sich von unserem E-Mail-Update über Ihren persönlichen Umzugsfortschritt informieren. Legen Sie los! Auch für sogenannte Härtefälle kann die GEZ-Befreiung gelten.
Beginn der Rundfunkbeiträge-Zahlung
Nach Fälligkeit der Zahlung hat man vier Wochen Zeit, um den Beitrag zu bezahlen. Dabei stehen Verbrauchern verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Eine monatliche Zahlung ist allerdings eigentlich nicht vorgesehen. Stattdessen kann man sich entscheiden, ob man in der Mitte von drei Monaten zahlen möchte oder jeweils zum ersten eines Quartals. Dann sind jeweils 55,08 Euro für drei Monate fällig. Die Zahlung des Rundfunkbeitrags alle drei Monate ist in der Regel der übliche Weg. Wer die Gebühr monatlich bezahlen möchte , kann dies per Überweisung auf das entsprechende Konto tun, läuft aber Gefahr, mit seinem Beitragskonto in Verzug zu geraten. Denn zur Mitte des Quartals sind dann noch nicht die geforderten 55,08 Euro eingegangen, sondern stattdessen erst ein Betrag von 36,72 Euro. Dieser Umstand kann abgemahnt werden. Im Grunde hat man aber auch bei monatlicher Zahlung nichts zu befürchten, denn erst, wenn man über vier Wochen in Säumnis ist, kann man dafür auch belangt werden. Ehe es so weit ist, ist bei pünktlicher monatlicher Zahlung der nächste Monatsbeitrag bereits eingegangen.